Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
7.01 / 5. vereinfachte Änderung im Stadtteil Müssingen
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Anlass des Verfahrens ist eine einfache Änderung des Bebauungsplanes „Brinke-Süd“ westlich der Hermann-Löns-Straße für das Flurstück 236 (alte Bezeichnung), die 1971 von der Gemeinde Everswinkel offensichtlich durchgeführt wurde, es darüber jedoch außer den Protokollen der Gemeinderatssitzung vom 18.08.1971 und 07.10.1971 keine Bebauungsplanurkunde und weitere Verfahrenunterlagen gibt.
Aus Gründen der Plan- bzw. Rechtsicherheit insbesondere in Bezug auf eine künftige Beitragsveranlagung zur beabsichtigten Straßenerneuerung der Hermann-Löns-Straße ist es erforderlich, die mittels einer damaligen Beschlusslage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes förmlich neu zu beschließen.
Für den Geltungsbereich der Flurstücke 724, 725, 726, 1101, 1102, 1329, 1332 und 1520 in Flur 414, westlich der Hermann-Löns-Straße ist das Ziel der Planänderung die Zurücknahme der zwingenden II-Geschossigkeit mit einer festgesetzten Dachneigung von 35° und der Unzulässigkeit eines Drempels, auf eine I-Geschossigkeit mit einer Dachneigung von 20°-35° und einer Drempelhöhe von maximal 0,50 m.
Die für den Änderungsbereich zutreffenden sonstigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7.01 werden übernommen bzw. soweit erforderlich angepasst.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Aus Gründen der Plan- bzw. Rechtsicherheit insbesondere in Bezug auf eine künftige Beitragsveranlagung zur beabsichtigten Straßenerneuerung der Hermann-Löns-Straße ist es erforderlich, die mittels einer damaligen Beschlusslage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes förmlich neu zu beschließen.
Für den Geltungsbereich der Flurstücke 724, 725, 726, 1101, 1102, 1329, 1332 und 1520 in Flur 414, westlich der Hermann-Löns-Straße ist das Ziel der Planänderung die Zurücknahme der zwingenden II-Geschossigkeit mit einer festgesetzten Dachneigung von 35° und der Unzulässigkeit eines Drempels, auf eine I-Geschossigkeit mit einer Dachneigung von 20°-35° und einer Drempelhöhe von maximal 0,50 m.
Die für den Änderungsbereich zutreffenden sonstigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7.01 werden übernommen bzw. soweit erforderlich angepasst.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan 7.01 / 5. Änderung im vereinfachten Verfahren
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 04.03.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.03.2010 - 22.04.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 17.05.2010 - 31.05.2010, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 08.07.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.08.2010, Öffenliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB (Rechtskraft)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 7.01 Brinke Süd
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung