Titelgrafik

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1.31 "Ehemaliger Kinderspielplatz In de Brinke" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Für die Nachnutzung des ehemaligen Spielplatzgrundstückes In de Brinke zum Zwecke der Wohnbebauung (Einzelhaus) soll der Bebauungsplan Nr. 1.31 mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Das Grundstück des abgebauten Spielplatzes In de Brinke weist eine Größe von ca. 594 m² auf und eignet sich aus städtebaulicher Sicht für eine bauliche Nutzung mit einem Einzelhaus. Es fügt sich damit in die unmittelbare Umgebung ein. Die Erschließung ist über die Straße In de Brinke bereits vorhanden. Die vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung ergab zudem, dass an dieser Stelle eine Bebauung unter Berücksichtigung der im Süden verlaufenden Fledermausflugstraße zugelassen werden kann. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt nach § 13a BauGB, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Die Erstellung des Umweltberichtes ist daher nicht erforderlich.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 26.09.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.02.2014 - 17.03.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.09.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.09.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

Was ist ...

 Weitere Links
Link-Bild Übersicht Verfahrensablauf

Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

Behörden
 Behördenportal  (Passwort erforderlich)


Service-Navigation