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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3.32 "Zwischen Westkirchener Straße und Nordfeld" im Stadtteil Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur innerörtlichen wohnbaulichen Entwicklung Freckenhorsts soll im Bereich der ehemaligen Hauptschule der Bebauungsplan Nr. 3.32 für das Gebiet "Zwischen Westkirchener Straße und Nordfeld" mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Für das Wohnbauprojekt ist die Aufnahme in das Förderprogramm "100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen" erfolgreich beantragt worden.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 02.05.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.06.2014 - 04.07.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 05.01.2015 - 04.02.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.06.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.07.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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