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Bebauungsplan in Bearbeitung

1.02 / 2. Änderung und Ergänzung "Sondergebiet für Reiterei westlich der Dr.-Rau-Allee" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.02 „Sondergebiet für Reiterei westlich der Dr.-Rau-Allee“ / 2. Änderung und Ergänzung im Verfahren gemäß § 2 BauGB beschlossen. Seit den 1970er Jahren betreibt das Deutsche Olympiade-Komitee für Reiterei e.V. (DOKR) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) das Bundesleistungszentrum (BLZ) im Norden von Warendorf. Zur Weiterentwicklung des Standortes ist von DOKR ein Masterplan erarbeitet worden, der eine Neuausrichtung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre vorsieht. Aus Sicht des DOKR ergibt sich die Notwendigkeit einer Erneuerung des alten Stalltraktes und die Neuerrichtung eines Stroh- und Mistlagers sowie eines neuen Reitplatzes. Das rund 15 Hektar große Plangebiet befindet sich nördlich der Kernstadt von Warendorf, westlich der Dr.-Rau-Allee und umfasst das Flurstück 112 sowie einen Großteil des Flurstückes 119 in Flur 513 in der Gemarkung Velsen sowie die Flurstücke 303, 312, 396, 741, 781 sowie Teile des Flurstückes 395 in Flur 33 in der Gemarkung Warendorf. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de
  • Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 19.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.05.2021 - 08.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 05.09.2022 - 05.10.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

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Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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