Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
4.03 / 1.vereinf. Änderung südlich des Wieninger Baches im Stadtteil Hoetmar
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Bis zum Stichtag 01.01.2008 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst.
Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Bis zum Stichtag 01.01.2008 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst.
Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.
Übersichtsplan B-Plan Nr. 4.03 / 1. vereinfachte Änderung
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 23.03.1978, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 4.03 südlich des Wienigner Baches
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung