Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
9.05 Sondergebiet "Reiterhof Hardinghaus" im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Ziel der eingeleiteten Bauleitplanung ist es, den westlichen Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 9.02 mit der Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Sportleistungszentrum, Reitanlagezentrum für den Modernen Fünfkampf" und einer westlich angenzenden landwirtschaftlichen Fläche zu überplanen und diesen Bereich einer Sondergebietsnutzung, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmumg "Reiterhof Hardinghaus" sowie zugehörigen privaten Grünflächen für Reitanlagen zuzuführen.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 31.08.2009 - 25.09.2009, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 07.09.2009 - 25.09.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 21.09.2009, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
- 24.09.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.12.2009 - 18.01.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.03.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.07.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung