Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.32 / 2. Änderung Gewerbegebiet "Am Hellegraben" im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Hauptziel der eingeleiteten Bauleitplanung ist es, die in dem Gewerbegebiet festgesetzte Beschränkung der Art des Betriebes auf "Straßenmeisterei" aufzugeben und das Gewerbegebiet nach dem sogenannten Abstandserlass zu gliedern. Unter anderem sollen Einzelhandelsbetriebe unzulässig sein.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 26.03.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.04.2009 - 18.05.2009, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 24.06.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 24.07.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 2.32 / 1. Änderung und Ergänzung Gewerbegebiet "Am Hellegraben"
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung