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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.08 2. Änderung im vereinfachten Verfahren im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Ziel des Änderungsplanes ist die Verschiebung der hinteren Baugrenze und damit die Ermöglichung einer rückwärtigen Bebauung des relativ tiefen Grundstücks.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 04.03.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.07.2010 - 09.08.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 23.09.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.10.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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