Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.08 2. Änderung im vereinfachten Verfahren im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Ziel des Änderungsplanes ist die Verschiebung der hinteren Baugrenze und damit die Ermöglichung einer rückwärtigen Bebauung des relativ tiefen Grundstücks.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 04.03.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 12.07.2010 - 09.08.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 23.09.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 01.10.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Schallgutachten