Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
6.09 "Feuerwehrgerätehaus nördlich Streinen Esch" im Stadtteil Einen
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Ziel der eingeleiteten Bauleitplanung ist es, eine ca. 0,25 ha große landwirtschaftlich genutzte Fläche östlich der Einener Straße (L 548) und nördlich des Wohngebietes Streinen Esch einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr" zuzuführen, um an dieser Stelle ein neues Feuerwehrgerätehaus errichten zu können.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 24.09.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 01.03.2010 - 01.04.2010, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 08.03.2010 - 26.03.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 11.03.2010, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
- 17.05.2010 - 18.06.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 08.07.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 24.09.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung