Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Die Grundstückseigentümerin beabsichtigt auf ihrem Grundstück Gemarkung Warendorf, Flur 11, Flurstück 1330 (Brinkstraße 34) den bestehenden Einzelhandelsbetrieb des Lebensmittel-Discounters Lidl hinsichtlich seiner Verkaufsfläche von 820 m² auf 1050 m² zu erweitern. Hierfür ist die Umzonung des in diesem Bereich festgesetzten Mischgebietes in ein Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung notwendig. Der Rat der Stadt Warendorf hat für das Projekt in seiner Sitzung am 17.12.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.38 für das "Sondergebiet Einzelhandel an der Andreasstraße / Brinkstraße" beschlossen.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 17.12.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.03.2011 - 15.04.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.04.2011, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
- 23.05.2011 - 10.06.2011, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 14.07.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 19.08.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Gutachten