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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.08 3. Änderung im beschleunigten Verfahren für das Gebiet "Zwischen Zumlohstraße und von-Ketteler-Straße" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL, Abteilung für Krankenhäuser und Gesundheitswesen, LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen) plant die Errichtung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Tagesklinik mit 12 Plätzen in Warendorf in organisatorischer Verantwortung der LWL-Universitätsklinik Hamm. Dieser Klinik ist über den Krankenhausplan NRW der Kreis Warendorf als Pflichtversorgungsregion zugewiesen. Mit der geplanten Tagesklinik („Klinik ohne Bett“) wird die ortsnahe, teilstationäre Behandlung für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche wesentlich verbessert. Zur Errichtung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Tagesklinik ist für eine ca. 0,25 ha große Fläche, Ecke Von-Ketteler-Straße / Rosenstraße, eine 3. Änderung für den Bebauungsplan 2.08 „Zwischen Zumlohstraße und von-Ketteler-Straße“ mit Festsetzungen gemäß § 30 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung betrifft ein Teilstück des Flurstücks 1053, Flur 14, Gemarkung Warendorf. Die Plangebietsgrenzen sind im unten angeführten Übersichtsplan dargestellt.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 24.03.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.06.2011 - 06.07.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.06.2011, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
  • 29.09.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.11.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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