Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3.14 Schlosserstraße im Stadtteil Freckenhorst
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 10m auf 15m in einem Teilbereich des Gewerbegebietes "Freckenhorst-Ost" hat der Rat der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 29.09.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.14 für das Gebiet "Schlosserstraße" beschlossen. Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 29.09.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.04.2012 - 31.05.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 21.05.2012, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
- 28.06.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 03.08.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 3.02 / 1. Änderung und Ergänzung Gewerbegebiet Ost
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Expertise Denkmalschutz