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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3.21 Nördlich alter Friedhof Freckenhorst im Stadtteil Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur innerörtlichen wohnbaulichen Entwicklung von Freckenhorst ist der Bebauungsplan Nr. 3.21 für das Gebiet "Nördlich Alter Friedhof Freckenhorst" mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt worden. Hierbei wurde das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 13.09.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.01.2013 - 06.02.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 24.01.2013, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
  • 03.04.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.04.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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