Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.15 1. Änderung "Gewerbegebiet nördlich Splieterstraße zwischen Schembach und Am Salzgraben" im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Erweiterung von Betriebsflächen in einem Teilbereich des Gewerbegebietes nördlich der Splieterstraße soll der Bebauungsplan Nr. 2.15 einer 1. Änderung unterzogen werden. Hierbei wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet. Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 2.15 / 1. Änderung für das "Gewerbegebiet nördlich der Splieterstraße zwischen Schembach und Am Salzgraben" im Bereich des Betriebes Volmer.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 08.11.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.01.2013 - 13.02.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 02.05.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 17.05.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
- 2.15 Gewerbegebiet nördl. Splieterstr. zw. Schembach und Salzgraben
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung