Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.42 "Eichelhäherweg / Dohlenweg" im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Neuordnung einer überbaubaren Fläche und deren Erschließung am Dohlenweg soll der Bebauungsplan Nr. 2.42 für das Gebiet "Eichelhäherweg/Dohlenweg" mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang soll der hier ausgewiesene öffentliche Kinderspielplatz aufgegeben werden. Die Planaufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 08.11.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.01.2013 - 13.02.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 13.03.2017 - 12.04.2017, Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 10.07.2017 - 24.07.2017, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 14.09.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.10.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung