Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Für die Nachnutzung des ehemaligen Spielplatzgrundstückes In de Brinke zum Zwecke der Wohnbebauung (Einzelhaus) soll der Bebauungsplan Nr. 1.31 mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Das Grundstück des abgebauten Spielplatzes In de Brinke weist eine Größe von ca. 594 m² auf und eignet sich aus städtebaulicher Sicht für eine bauliche Nutzung mit einem Einzelhaus. Es fügt sich damit in die unmittelbare Umgebung ein. Die Erschließung ist über die Straße In de Brinke bereits vorhanden. Die vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung ergab zudem, dass an dieser Stelle eine Bebauung unter Berücksichtigung der im Süden verlaufenden Fledermausflugstraße zugelassen werden kann. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt nach § 13a BauGB, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Die Erstellung des Umweltberichtes ist daher nicht erforderlich.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 26.09.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 17.02.2014 - 17.03.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 11.09.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 19.09.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 1.30 In de Brinke
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung