Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Unterbringung von Flüchtlingen soll ein Übergangswohnheim auf dem städtischen Grundstück am Alten Münsterweg in Höhe des Abzweigs Tillmannstraße entstehen. Durch die in den letzten Jahren entstandene bauliche Entwicklung im Nordwesten der Kernstadt kann inzwischen von einem § 34-Gebiet ausgegangen werden. Zur Klarheit und aus Gründen der Rechtssicherheit soll der Bebauungsplan Nr. 2.33 „Alter Münsterweg“ aufgestellt werden, der sich an den Zulässigkeitsmerkmalen der einheitlich gestalteten umliegenden Bebauung orientiert. Durch die ländlich geprägte Umgebung sollen so vier große Grundstücke von ca. 1.600m² entstehen, die zum Zwecke der Wohnbebauung in einem Allgemeinen Wohngebiet zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Planaufstellung erfolgt im Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 20.10.2014 - 03.11.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 19.12.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.12.2014 - 30.01.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 12.03.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 27.03.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Gutachten