Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Anpassung der verkehrlichen Festsetzungen an die tatsächliche Nutzung soll der Bebauungsplan Nr. 2.15/ 2. Änderung für das „Gewerbegebiet nördlich der Splieterstraße zwischen Schembach und Am Salzgraben“ im westlichen Teilbereich mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Hierbei wird das Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.15/ 2. Änderung umfasst in der Gemarkung Warendorf in Flur 23 das Flurstück Nr. 381. Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 31.07.2014 im Maßstab 1:2.500 dargestellt.Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 11.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.09.2014 - 02.10.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB
- 27.10.2014 - 28.11.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 19.12.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 30.01.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
- 2.15 Gewerbegebiet nördl. Splieterstr. zw. Schembach und Salzgraben
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung