Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Schaffung von Wohnbauland und gewerblichen Bauflächen soll im Warendorfer Ortsteil Milte der Bebauungsplan Nr. 5.06 für das Gebiet „Östliche Ortserweiterung Milte“ nach den Verfahrensvorschriften des § 2ff. BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 17.10.2022 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Der Rat der Stadt Warendorf hat den Bebauungsplan Nr. 5.06 am 23.02.2023 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am 06.04.2023 im Amtsblatt Nr. 5/2023 der Stadt Warendorf.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 5.06
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 16.02.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 04.02.2019 - 01.03.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 12.07.2021 - 15.08.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.04.2022 - 24.04.2022, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 12.12.2022 - 01.01.2023, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 23.02.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 07.04.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB