Bebauungsplan in Bearbeitung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.48 „Am Drosselweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 10.01.2019 im Maßstab 1:2.500 dargestellt. Der rund 2.850 m² große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 114, 422, 423, 424, 257, 258 und 447 der Flur 20 sowie die Flurstücke 296 und den nördlichen Teil des Flurstücks 794, Flur 19 der Gemarkung Warendorf.
Das Plangebiet befindet sich zum Teil im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 2.27 „Zwischen Reichenbacher Str., Düsternweg, vorgesehener Südtangente und Heustraße“ sowie im Geltungsbereich der 2. Änderung dieses Bebauungsplanes. Die bestehenden Festsetzungen dieser Pläne ermöglichen hinsichtlich der heutigen örtlichen Gegebenheiten keine weitere Nachverdichtung. Um die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung weiterer Wohnbebauung in diesem Bereich zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.48 städtebaulich erforderlich.
Neben der durch die Eigentümer signalisierte Bereitschaft nachverdichten zu wollen, sieht auch die Verwaltung ein hohes Nachverdichtungspotenzial für diesen durch den Drosselweg bereits erschlossenen Innenbereich.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 21.02.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 01.04.2019 - 15.04.2019, Vorzeitige Unterrichtung gem. §13a (3) BauGB