Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Bebauungsplan Nr. 2.27 / 7. Änderung ist im Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt worden. In der Stadt Warendorf ist der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen sehr hoch. Zur Deckung des Bedarfs soll die festgesetzte Gemeinbedarfsfläche am Drosselweg mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ entwickelt werden. Die Anforderungen an Kindertagesstätten haben sich seit den 1970/80er Jahren verändert, sodass die ursprünglich festgesetzte Fläche nicht mehr ausreicht. Da auch die Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Warendorf sehr hoch ist, soll im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden auf dem Grundstück ebenfalls Wohnnutzung optional möglich sein (bspw. in Form einer KiTa-Nutzung im Erdgeschoss mit Wohnnutzung im Obergeschoss).
Der Rat der Stadt Warendorf hat den Bebauungsplan Nr. 2.27/7.Änderung am 01.09.2022 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am 07.10.2022 im Amtsblatt Nr. 23/2022 der Stadt Warendorf.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 2.27 / 7. Änderung
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 30.01.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.06.2020 - 29.06.2020, Vorzeitige Unterrichtung gem. §13a (3) BauGB
- 14.09.2020 - 16.10.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 29.03.2021 - 30.04.2021, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 17.12.2021 - 09.01.2022, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 21.02.2022 - 06.03.2022, Wiederholung der erneuten - beschränkten - öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 01.09.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 08.10.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB