Bebauungsplan in Bearbeitung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.52 "Westlich des Gewerbegebietes ´Am Hellegraben´ " beschlossen.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 12.01.2021 im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Das Plangebiet befindet sich westlich der Warendorfer Kernstadt zwischen B64 und Münsterweg und hat eine Größe von 6,6 ha. Es umfasst die Flurstücke 39, 51, 171, 174-180, 182, 183-189, 191-193, 205, 285, 286, 374, 375, 407, 435, 444, 446-448, 489, 490, 495-500, 508, 509, 564 sowie Teile der Flurstücke 467, 552 und 554, Flur 5, Gemarkung Warendorf.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Zielsetzung verfolgt, Baurecht für eine Dauerkleingartenanlage und eine ‚Tiny-House-Siedlung‘ zu schaffen sowie die bestehende Wohnbebauung planungsrechtlich abzusichern.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Geltungsbereich
Ansprechperson
- Frau Hanna Hackelbusch, Telefon: 02581-54 1622, E-Mail: hanna.hackelbusch@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 04.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 07.11.2022 - 06.12.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Frühzeitige Beteiligung