Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.29 / 1. vereinfachte Änderung östlich Heustraße im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Hinweis:
Bis zum Stichtag 01.01.2008 wurden alle Bebauungspläne (die Plandarstellung) lediglich mit dem Rechtskraftdatum erfasst.
Jüngere Planungsverfahren umfassen auch die vorangegangenen Verfahrensschritte sowie zusätzliche Detailinformationen.
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 2.29 / 1. vereinfachte Änderung
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 08.03.1995, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 2.29 östlich Heustraße
- 2.02 "Reichenbacher Straße/Breite Straße"
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung 1. vereinfachte Änderung
- Die Begründung zur 1. vereinfachten Änderung des B-Planes Nr. 2.29 beinhalten Änderungen zu GRZ und GFZ - Festsetzungen. Alle weiteren Festsetzungen in der Begründung zum Ursprungsplan Nr. 2.29 haben weiterhin Bestand.Begründung 1.v. Änd.