Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Durch die 1. vereinfachte Änderung sollen die getroffenen Höhenfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.27 „Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord“ in einigen Teilbereichen geringfügig angepasst werden. Hierdurch soll den Bauherren mehr Spielraum bei der Umsetzung ihrer Bauvorhaben gegeben werden, um beispielsweise auch den Bau von energieeffizienteren Gebäuden, die in der Regel eine umfangreichere Dämmung erfordern, zu ermöglichen. Die städtebauliche Zielsetzung dieses vereinfachten Änderungsverfahrens besteht somit insbesondere darin, eine verlässliche Regelung zu den verschiedenen Höhenfestsetzungen zu treffen. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Konzept der Höhenentwicklung, welches eine abnehmende Dichte von innen nach außen vorsieht, bleibt dabei im Grundsatz gewahrt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 22.02.2021 - 23.03.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 06.05.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 27.05.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- 1.27 "Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord"
Anhänge
- Plandarstellung