Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
4.10 Vorhabenplan östlich Hellstraße im Stadtteil Hoetmar
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Hinweis:
Bis zum Stichtag 01.01.2008 wurden alle Bebauungspläne (die Plandarstellung) lediglich mit dem Rechtskraftdatum erfasst.
Jüngere Planungsverfahren umfassen auch die vorangegangenen Verfahrensschritte sowie zusätzliche Detailinformationen.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 30.05.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- BebauungsplanAlle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit dem bzw. der jeweiligen Ansprechpartner/in.Bebauungsplan
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- Bebauungsplan
- Begründung