Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 16.09.2004 den Beschluss gefasst, zur wohnbaulichen Eigenentwicklung des Ortsteils Hoetmar für das Gebiet "Lindenstrasse 2" den Bebauungsplan Nr. 4.13 aufzustellen. Der Flächennutzungsplan der Stadt, der für das Areal z.Zt. Landwirtschaftsflächen ausweist, soll im Parallelverfahren entsprechend geändert werden (93. Änderungsverfahren). Nach Korrekturen des Zuschnitts der Plangebiete in den folgenden Jahren fasste zuletzt der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 15.04.2010 den Beschluss zur derzeitigen Plangebietsgröße. Die neuen Plangebietsgrenzen sind im unten aufgeführten Übersichtsplan dargestellt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 16.09.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 24.09.2009, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.04.2010 - 21.05.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 02.08.2010 - 01.09.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 23.09.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 21.01.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Umweltbericht
- Schallgutachten
- Bodengutachten