Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Mit der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 3.61 für das „Gewerbegebiet an der Feldbecke“ im Parallelverfahren soll eine 2,70 ha große und derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche für die gewerbliche Nutzung bereitgestellt werden. Die Stadt Warendorf ist in diesem Bereich im Besitz der entsprechenden Grundstücke. Anderweitige Möglichkeiten, Flächen für eine gewerbliche Nutzung im westlich angrenzenden Gewerbegebiet-Ost bzw. im Gewerbegebiet-Süd anzubieten, werden auf kürzere Sicht im Ortsteil Freckenhorst nicht gesehen. Auch eine vorrangige Wiedernutzung von bereits versiegelten oder bebauten Flächen ist nicht möglich, da derartige Flächen für eine gewerbliche Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Der Änderungsbereich liegt im Osten des Ortsteils Freckenhorst und schließt unmittelbar an die nördlich der Landesstraße L 793 gelegene ca. 20 ha große gewerbliche Baufläche an.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 13.12.2001, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 02.06.2008 - 20.06.2008, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 02.06.2008 - 27.06.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 12.06.2008, Bürgerversammlung
- 06.07.2009 - 07.08.2009, Erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 06.07.2009 - 07.08.2009, Erneute frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 05.12.2011 - 06.01.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 06.03.2012, Feststellungsbeschluss
- 20.04.2012, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung