Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Sicherung des Gewerbestandortes Hoetmar beabsichtigt die Stadt Warendorf im Ortsteil Hoetmar östlich der Raiffeisenstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Weiterentwicklung der ortsansässigen Gewerbebetriebe zu schaffen. Die Erforderlichkeit der Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes ergibt sich aus konkreten, seitens der Gewerbetreibenden geäußerten Flächenbedarfen zur Betriebssicherung und -erweiterung. Der erforderliche ökologische Ausgleich soll auf der östlichen Teilfläche angrenzend an die bestehende Streuobstwiese erfolgen.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 06.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.06.2022 - 24.07.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 28.08.2023 - 26.09.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.12.2023 - 17.12.2023, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 12.03.2024 - 25.03.2024, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 16.05.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 29.06.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB