Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Seitens der Stadt Warendorf besteht im Norden des Ortsteiles Hoetmar für die Fläche der bestehenden Hofstelle östlich des Kreuzungsbereichs Lindenstraße / Raiffeisenstraße die Zielsetzung eine Gemeinbedarfsfläche auszuweisen. Ziel der Planung ist es, insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für besondere Wohnformen im Alter und entsprechende Betreuungs- und Dienstleistungsangebote zu schaffen. Darüber hinaus soll hier künftig ein Kita-Standort entstehen.
Ergänzend zur beschriebenen Gemeinbedarfsfläche soll der Bereich der ehemaligen Stellmacherei planungsrechtlich abgesichert werden. Da sich das denkmalgeschützte Gebäude derzeit in keinem rechtkräftigen Bebauungsplangebiet befindet, soll dieser Bereich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4.17 aufgenommen und als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Ursprünglich war der Planbereich bereits Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 4.14 „Östlich Raiffeisenstraße“, durch den ein neues Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll. Da die Vorhaben „Gemeinbedarfsfläche“ und „Gewerbegebiet“ von der Entwicklung her zwischenzeitlich unterschiedlich schnell vorangeschritten sind, beabsichtigt die Verwaltung nun die Projekte als zwei separate Bauleitplanverfahren unabhängig voneinander durchzuführen bzw. fortzusetzen. Somit kann sichergestellt werden, dass es in keinem der Verfahren aufgrund der Abhängigkeit zum anderen Projekt zu einer Verzögerung kommt. Daher soll wurde ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren Nr. 4.17 für die Gemeinbedarfsfläche eingeleitet.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 15.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.06.2023 - 25.07.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 02.10.2023 - 31.10.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 12.03.2024 - 25.03.2024, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 16.05.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 29.06.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- FNP 2010 / 024. Änderung "Östlich Raiffeisenstraße"
- 4.08 Lindenstraße