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Bebauungsplan in Bearbeitung

2.07 / Aufhebung „Sondergebiet östlich des Hellegrabens„ im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 2.07 „Sondergebiet östlich des Hellegrabens“ im Regelverfahren gem. §§ 2ff BauGB aufgehoben werden soll. Um die Funktionsfähigkeit des Zentralen Versorgungsbereiches in der Warendorfer Innenstadt zu schützen und zu erhalten sowie seine zukünftige Weiterentwicklung im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Warendorf zu sichern, soll für das Gebiet zwischen Hellegraben, Münsterweg und August-Wessing-Damm (Sonderstandort August-Wessing-Damm) der einfache Bebauungsplan Nr. 2.53 "Sonderstandort August-Wessing-Damm" gem. § 9 Abs. 2a BauGB zur Steuerung der zulässigen Einzelhandelsnutzungen aufgestellt werden. Voraussetzung für einen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB ist, dass es sich im Plangebiet um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 1 BauGB handelt. Da die Zulässigkeit von Bauvorhaben derzeit aufgrund der bestehenden Pläne planungsrechtlich nach § 30 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes“) beurteilt wird, ist vor Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 9 Abs. 2a BauGB eine Aufhebung aller bestehenden Pläne erforderlich. Die Aufhebung der Bebauungspläne kann parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.53 "Sonderstandort August-Wessing-Damm" erfolgen. Somit ist vor Inkrafttreten des Planes eine Aufhebung der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 2.07 / 1. Änd. „Sondergebiet östlich des Hellegrabens“ und Nr. 2.13 „Alter Bürgerhof“ erforderlich. Der durch die Pläne Nr. 2.07 / 1. Änd. und Nr. 2.13 überplante aber nicht aufgehobene Bebauungsplan Nr. 2.07 „Sondergebiet östlich des Hellegrabens“ muss ebenfalls aufgehoben werden. Zudem leiden alle drei Bebauungspläne an unheilbaren Ewigkeitsfehlern, die bei einer gerichtlichen Überprüfung zu einer Unwirksamkeit der Pläne führen würden. Zu nennen sind unter anderem fehlerhafte Höhenfestsetzungen, fehlerhafte Festsetzungen der zulässigen Verkaufsfläche und fehlerhafte Festsetzungen bezüglich der zulässigen Bauweise. Alleine aus Gründen der Rechtssicherheit ist somit eine Aufhebung angezeigt.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Nathanael Stolte, Telefon: 02581-541625, E-Mail: nathanael.stolte@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 21.03.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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