Flächennutzungsplan in Bearbeitung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 36. Änderung „ An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" des Flächennutzungsplanes 2010 beschlossen. Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Lebensmitteldiscounters mit 1.200 m² Verkaufsfläche geschaffen werden. Dazu soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteleinzelhandel / Lebensmitteldiscounter mit max. 1.200 m2 VKF" ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan 2010 der Stadt Warendorf stellt das Plangebiet im Bereich des geplanten Baugrundstückes als gemischte Baufläche dar. Um das Vorhaben auf Ebene des Flächennutzungsplanes vorzubereiten, soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteleinzelhandel / Lebensmitteldiscounter mit max. 1.200 m² VKF" dargestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB aufgestellt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 04.07.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 24.09.2024 - 27.10.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- frühzeitige Beteiligung (24.09. bis 27.10.2024)