Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Die St. Vincenz-Gesellschaft mbH aus Ahlen plant in Warendorf die Errichtung eines Wohngebäudes für das offene dezentrale Wohnen als Angebot der Behindertenhilfe. Die Gesellschaft betreibt im Kreis Warendorf verschiedene Krankenhäuser und Betreuungseinrichtungen zur stationären und ambulanten Hilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie der Aktion Mensch. Gemäß dem Betreuungskonzept der sozialen Inklusion soll das Zusammenleben von gesunden und kranken Menschen bzw. von Menschen mit und ohne Behinderung in einem Wohnviertel gefördert werden. Zur Anordnung einer Gemeinschaftsfläche für soziale Zwecke an der Dr.-Rau-Allee/Dr.-Hans-Kluck-Straße ist der Bebauungsplan Nr. 1.17/1. Änderung für das Gebiet "An der Tönneburg" mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt worden. Hierbei wurde das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 14.02.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 11.11.2013 - 29.11.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB
- 11.11.2013 - 29.11.2013, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 03.02.2014 - 03.03.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 03.04.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 11.04.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
- 1.17 An der Tönneburg
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Artenschutzformular