Navigation

zurück

Bebauungsplan
4 - Wassersport und Forschungszentrum ehem. Zechengelände

Die Stadt Werne plant die Entwicklung eines Surfparks auf dem ehemaligen Zechengelände Werne I/II. Der Surfpark soll als Kombination aus einer Freizeit- und einer Forschungseinrichtung genutzt werden. Ergänzt werden soll die Einrichtung durch einen Wohnmobilstellplatz, ein Hotel, Veranstaltungsflächen, kleinflächigen Einzelhandel, Gastronomie und die notwendigen Stellplätze für PKW und Fahrräder.

Das Plangebiet liegt am südlichen Siedlungsrand von Werne in verkehrsgünstiger Lage östlich der Kamener Straße (B 233) und nördlich der Lippe. Die Flächen sind seit der Einstellung des Zechenbetriebs im Jahr 1975 ungenutzt.

Planerisch ist für die beabsichtigte Entwicklung die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne und die Aufstellung des Bebauungsplans 4 „Wassersport- und Forschungszentrum ehem. Zechengelände“ notwendig.

 


Ansprechperson

  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de
  • Herr Yannick Harhoff, Telefon: 02389/71-605, E-Mail: y.harhoff@werne.de

Verfahrensschritte

  • 22.06.2020 - 24.07.2020, Abfrage zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung/Scoping gem. § 4 (1) BauGB
  • 22.09.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.10.2020, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 12.12.2022 - 27.01.2023, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 20.01.2023 - 03.02.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 31.10.2024 - 06.12.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge