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Flächennutzungsplan
53. Änderung des Flächennutzungsplans - Rücknahme Wohnquartier östlich Lippestraße

Der Holzfachmarkt an der Lippestraße/Hansaring plant die Verlagerung seines Standorts in den Norden der Kernstadt an die Butenlandwehr. Seitens der Eigentümer besteht Interesse an einer Wohnbauentwicklung für die frei werdende 7.400 m² große Fläche. Konzeptionell sind verschiedene Wohnformen geplant, die von der Lippestraße erschlossen werden. Vorgesehen sind sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Reihenhäuser. Insgesamt sollen ca. 44 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe entstehen, wobei etwa 30 % der Wohneinheiten öffentlich gefördert werden.

Um die planerische Zielvorstellung zu erreichen, werden neben der Aufstellung des Bebauungsplanes 4 K - Wohnquartier östlich Lippestraße - auch die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Sonderbaufläche dar. Der FNP soll gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Aufgrund des Überhangs an Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan ist, entsprechend einer flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung (gem. Ziel 6.1 der Raumordnung), eine Rücknahme von Wohnbauflächen in gleicher Größenordnung notwendig (Flächentausch). Hierzu wird ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (53. FNP-Änderung). Die Flächenrücknahme ist im Bereich südlich der Horster Straße vorgesehen. Es handelt sich dabei um Flächen, die weit in den Außenbereich hineinragen und für die kurz- und mittelfristig keine Wohnbaunutzung vorgesehen ist.

 


Ansprechperson

  • Frau Monika Schobel, Telefon: 0238971616, E-Mail: m.schobel@werne.de
  • Frau Michelle Kasprzak, Telefon: 02389/71-615, E-Mail: m.kasprzak@werne.de

Verfahrensschritte

  • 25.01.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.03.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Parallelverfahren


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