Aus Kapazitätsgründen ist eine Erweiterung der Wiehagenschule erforderlich. Dazu ist es notwendig, die vorhandene Turnhalle, die stark sanierungsbedürftig ist, zurückzubauen und eine neue Halle für den Schul- und Vereinssport zu errichten. Da der jetzige Standort der Wiehagenschule räumlich beengt ist, also keine über die Schulerweiterung hinausgehende Entwicklungsperspektiven bietet, und zudem die Pausenhofflächen nicht weiter dezimiert werden sollen, ist die Errichtung der Turnhalle sowie der dazugehörigen Stellplätze auf einem nahegelegenen Standort geplant. Das dafür vorgesehene Plangebiet befindet sich zwischen der Klöcknerstraße sowie dem Stollenweg und umfasst eine Größe von ca. 5.900 m². Ein Teilbereich des Plangebietes liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 4 B - Beckingsbusch/Ost aus dem Jahr 1979. Eine Teilfläche im Südwesten ist als Gewerbegebiet festgesetzt. Die Fläche der zu errichtenden Turnhalle ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ festgesetzt. Für die westlich angrenzende Fläche, die zukünftig als Parkplatz genutzt werden soll, liegt kein Bebauungsplan vor. Da das derzeitige Planungsrecht nicht dem Planvorhaben entspricht, soll der Bebauungsplan 4 B - Beckingsbusch/Ost - unter Einbeziehung der westl. angrenzenden Fläche überplant und der Geltungsbereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt werden. Zur Realisierung der geplanten Nutzung ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.