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Bebauungsplan
73 - Sondergebiet Agri-Photovoltaik -

In der Bauernschaft Langern beabsichtigt die Stadt Werne in Kooperation mit einem Landwirt und Projektentwickler die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV). Das Planungsvorhaben umfasst eine ca. 15 ha große Fläche nördlich der Lünener Straße und westlich der Straße "Am Gerlingsbach". Bei der Agri-PV handelt es sich um eine spezifische Form einer Freiflächenanlage, die durch die gleichzeitige Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Produktion und die Stromproduktion gekennzeichnet ist. Damit wird die Flächeneffizienz gesteigert und sowohl der Ausbau der PV-Leistung als auch der Weiterbetrieb für die landwirtschaftliche Erzeugung ermöglicht. Zur Realisierung des Planvorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Im Bebauungsplan 73 – Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage – wird die Fläche als Sondergebiet mit einer entsprechenden Zweckbestimmung, die sowohl die landwirtschaftliche Nutzung als auch die Nutzung mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen planungsrechtlich sichert, festgesetzt. Ergänzend hierzu bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans. 


Ansprechperson

  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de
  • Frau Michelle Kasprzak, Telefon: 02389/71-615, E-Mail: m.kasprzak@werne.de

Verfahrensschritte

  • 30.01.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.02.2024, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Parallelverfahren