Südlich der Straße "An den 12 Bäumen" und nördlich des Südrings plant die Stadt Werne die landwirtschaftlich genutzte Freifläche wohnbaulich zu entwickeln. Für die angestrebte Wohnbebauung sind die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
Zusätzlich ist im Rahmen der Prüfung der Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung gemäß § 34 LPlG NRW eine Rücknahme von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan erforderlich, da das Plangebiet nicht als
Wohnbaufläche dargestellt ist und die Stadt Werne einen Überhang an Wohnbaulandreserven im Flächennutzungsplan besitzt. Somit ist eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans (56. FNP-Änderung) notwendig, damit der Regionalverband Ruhr die Zielkonformität der Planungen bestätigen kann.
Die Wohnbauflächen, die im Rahmen des Flächentausches zurückgegeben werden sollen, befinden sich nördlich des bestehenden Baugebietes Hustebecke und der Bürgermeister-Ohm-Straße sowie östlich des Brinks. Um das geplante Wohngebiet realisieren zu können und eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung zu betreiben, soll deshalb in diesem Bereich eine ca. 2,6 ha große Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan zurückgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Es handelt sich dabei um Flächen, die in den Außenbereich hineinragen, im geltenden Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet und schützenswerter Landschaftsbestandteil festgesetzt sind und für die keine Wohnbaunutzung realisierbar ist. Zusätzlich sind Teile dieser Flächen gemäß § 62 Landschaftsgesetz NRW als feuchtes Grünland besonders geschützt.