Der "Masterplan Einzelhandel 2007" ist mit Beschluss des Rates der Stadt Wesseling im Mai 2018 fortgeschrieben worden. Die Neufassung des "Masterplanes Einzelhandel" (Fassung 2018) bildet als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Einzelhandelsentwicklung der Stadt Wesseling in den nächsten Jahren. Das städtebauliche Entwicklungskonzept soll Strategien zur Einzelhandelsentwicklung insgesamt sowie Ansiedlungsleitsätze und Empfehlungen zur planungsrechtlichen Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben zur Sicherung, Ergänzung und Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und der wohnortnahen Nahversorgung zur Verfügung stellen. Die Inhalte des „Masterplanes Einzelhandel“ (Fassung 2018) sind als Belange der städtebaulichen Entwicklung in die Aufstellung des Flächennutzungsplanes Wesseling und die Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen einzustellen.