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Bebauungsplan 1/007-02 Auf dem Mühlenberg, 02. Änderung

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 27.9.2011 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/7 "Auf dem Mühlenberg" gemäß § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/7 in Kraft.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Wesseling und wird begrenzt vom Mühlenweg im Süden, der Hubertusstraße im Osten sowie dem Gelände des Friedhofes und des Betriebshofes nach Norden und Westen.

Die Planänderung ist insbesondere erforderlich, um den vom Ursprungsbebauungsplan Nr. 1/7 deutlich abweichenden Verlauf der Straße „Auf dem Mühlenberg“ planungsrechtlich korrekt abzubilden. Darüber hinaus sollen Änderungen bei der Ausnutzbarkeit von Grundstücken und Gebäuden vorgenommen werden, um für den Bestand und die zukünftige Entwicklung des Wohngebiets Planungssicherheit zu schaffen.

Die Bebauungsplanänderung ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt worden.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

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