Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 27.9.2011 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/8 Friedhof Berzdorf gemäß § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 in Kraft.
Der Planaufhebungsbereich liegt im Ortsteil Berzdorf und wird begrenzt von der Brühler Straße im Norden, landwirtschaftlicher Nutzfläche im Osten, dem Palmersdorfer Bach im Südosten, der Hauptstraße im Südwesten und der Böschung zu den Grundstücken an der Sternenstraße im Westen (siehe Kartendarstellung). Er umfasst den Bereich des Friedhofes Berzdorf sowie der Kirche Schmerzhafte Mutter. Weiterhin befindet sich auch das Hofgut Helmeshof im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/8 aus dem Jahr 1972.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/8 Friedhof Berzdorf war die planungsrechtliche Sicherstellung von Flächen für eine Erweiterung des Friedhofes Berzdorf sowie die Weiterführung und der Ausbau der Matthias-Leyendecker-Straße bis zur Brühler Straße. Die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 3/8 Friedhof Berzdorf entsprechen nicht mehr den aktuellen Stadtentwicklungszielen für Berzdorf. Die im Bebauungsplan ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche für die Verbindungsstraße ist mittlerweile überholt. Eine Friedhofserweiterung ist in absehbarer Zeit ebenfalls nicht notwendig.
Geltungsbereich Planaufhebung "Friedhof Berzdorf"
Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
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