Bebauungsplan 2/023A-01 KiTa Fuchsweg, 01. Änderung
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A "KiTa Fuchsweg" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Kindertagesstätte geschaffen werden. Darüber hinaus verfolgt der Bebauungsplan das Ziel, das Planungsrecht im übrigen Plangebiet an die vorhandene Örtlichkeit anzupassen und eine zeitgemäße Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen.
Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
Geltungsbereich
Ansprechperson
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de