Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/53 B Bonner Straße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße, an moderne Wohnbedürfnisse angepasste Nutzung der Grundstücke geschaffen werden. Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 1/53 B ermöglicht lediglich eine äußerst geringe Ausnutzbarkeit der schmalen aber sehr tiefen Grundstücke des Planbereichs.
Geltungsbereich
Ansprechperson
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de