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Bebauungsplan 1/053B-01 Bonner Straße, 01. Änderung

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/53 B „Bonner Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße, an moderne Wohnbedürfnisse angepasste Nutzung der Grundstücke geschaffen werden. Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 1/53 B ermöglicht lediglich eine äußerst geringe Ausnutzbarkeit der schmalen aber sehr tiefen Grundstücke des Planbereichs.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Begründung