Mit der im Parallelverfahren durchgeführten 40. Änderung des Wesselinger Flächennutzungsplans (FNP) und der Aufstellung des Bebauungsplans (BP) Nr. 3/15 „Curiestraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Industriegebiets geschaffen werden, um dem erheblichen Bedarf an gewerblichen und insbesondere industriellen Bauflächen in Wesseling und der Region nachzukommen. Die Planung soll dazu beitragen, die südlich und östlich des Plangebiets vorhandenen gewerblich-industriellen Nutzungen in städtebaulich geordneter Art und Weise bis zur nördlichen Stadtgrenze fortzuentwickeln.
In dem ca. 12 ha großen Plangebiet sollen in erster Linie solche Nutzungen angesiedelt werden, für die an anderer Stelle des Wesselinger Stadtgebiets keine oder nur wenige Flächen zu Verfügung stehen. Aufgrund des Gebietscharakters der umgebenden Nutzungen eignet sich das Gebiet besonders für „graues“, industriell geprägtes Gewerbe.
Geltungsbereich 2022 (nach Verkleinerung)
Ansprechperson
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de