Der Bebauungsplan setzt gewerblich und industriell zu nutzende Gebiete in unmittelbarer Nähe zur Autobahn (A 555) fest.Er ist im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 1/ 76 "In der Maar", 1. Änderung zu sehen.
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Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
08.10.1996, Benachrichtigung der Behörden gem. § 3 (2) BauGB
04.11.1996, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
11.11.1996 - 11.12.1996, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
28.01.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
25.06.1997, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
25.11.2020, Verkündung der Unwirksamkeit der Satzung durch das OVG
Anhänge
Plandarstellung
Planzeichnung(PDF, 1,73 MB)Der Bebauungsplan setzt gewerblich und industriell zu nutzende Gebiete in unmittelbarer Nähe zur Autobahn (A 555) fest.
Er ist im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 1/ 76 "In der Maar", 1. Änderung zu sehen.
Textliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen(PDF, 18,90 KB)Die textlichen Festsetzungen ergänzen die planungsrechtlichen Festsetzungen der Planzeichnung.
Legende
Legende(PDF, 104,36 KB)In der Legende sind die verwendeten Planzeichen zum besseren Verständnis des Bauleitplanes näher erläutert.
Begründung
Begründung(PDF, 27,52 KB)Durch die Begründung mit dem Umweltbericht wird die Planung und Abwägung nachvollziehbar dargelegt.
Luftbilder
Luftbild(JPG, 199,42 KB)Luftbilder dienen zur allgemeinen Information über den Bestand. Das Luftbild stammt aus einer Überfliegung im Auftrag des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1998.Auf dem Luftbild ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1/ 76 "In der Maar" rot umrandet.Copyright: Landesvermessungsamt NW
Links
Geo-Server des Rhein-Erft-Kreises(Externer Link)Der Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden.Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.