Die 44. Änderung des FNP hat die Ausgliederung einer ca. 2.150 qm großen Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet Palmersdorfer Bach, die Aufhebung der Darstellung "Landschaftsschutzgebiet" und die Darstellung der Fläche als Wohnbaufläche zum Ziel.
Hinweis:
Seit Rechtskraft der 5. Änderung des Landschaftsplanes 8 "Rheinterrassen" am 23.07.2002 ist das Plangebiet der 44. FNP- Änderung nicht mehr Teil des Landschaftsschutzgebietes "Palmersdorfer Bach".
Übersichtsbild
Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
15.12.1999, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
13.01.2000, Bürgerversammlung
10.05.2000, Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
11.05.2000, Benachrichtigung der Behörden gem. § 3 (2) BauGB
17.05.2000, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
29.05.2000 - 07.07.2000, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
28.06.2000, Infomobil
31.10.2000, Feststellungsbeschluss
27.08.2002, Genehmigungsantrag
17.10.2002, Genehmigung der Bezirksregierung Köln gem. § 6 BauGB
11.12.2002, Rechtswirksamkeit des FNP/der FNP Änderung
Anhänge
Plandarstellung
Planzeichnung(PDF, 227,57 KB)Die 44. Änderung des FNP hat die Ausgliederung einer ca. 2.150 qm großen Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet Palmersdorfer Bach, die Aufhebung der Darstellung "Landschaftsschutzgebiet" und die Darstellung der Fläche als Wohnbaufläche zum Ziel.
Hinweis:
Seit Rechtskraft der 5. Änderung des Landschaftsplanes 8 "Rheinterrassen" am 23.07.2002 ist das Plangebiet der 44. FNP- Änderung nicht mehr Teil des Landschaftsschutzgebietes "Palmersdorfer Bach".
Legende
Legende(PDF, 92,35 KB)In der Legende sind die verwendeten Planzeichen zum besseren Verständnis des Bauleitplanes näher erläutert.
Begründung
Erläuterungsbericht(PDF, 46,76 KB)Durch den Erläuterungsbericht wird die Planung und Abwägung nachvollziehbar dargelegt.
Luftbilder
Luftbild(JPG, 145,91 KB)LuftbildLuftbilder dienen zur allgemeinen Information über den Bestand. Das Luftbild stammt aus einer Überfliegung im Auftrag des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1998.Luftbilder dienen zur allgemeinen Information über den
Links
Geo-Server des Rhein-Erft-Kreise(Externer Link)Der Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden.Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.