Mit der 23. FNP- Änderung wird der planungsrechtliche Rahmen für die Entwicklung des Bebauungsplanes 4/ 75 "Shell & DEA Werk Wesseling" vorgegeben.
Wesentliche Planungsziele sind die Sicherung eines verträglichen Miteinanders der verschiedenen Nutzungen, die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Standortsicherung des ansässigen Werkes sowie die Sicherung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen.
Plangebiet: Shell/DEA-Werk Wesseling
Übersichtsbild
Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
04.05.1999, Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
26.05.1999, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
31.05.1999, Benachrichtigung der Behörden gem. § 3 (2) BauGB
21.06.1999 - 30.07.1999, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
23.11.1999, Feststellungsbeschluss
17.12.1999, Genehmigungsantrag
21.03.2000, Genehmigung der Bezirksregierung Köln gem. § 6 BauGB
21.06.2000, Rechtswirksamkeit des FNP/der FNP Änderung
Anhänge
Plandarstellung
Plandarstellung(PDF, 102,03 KB)In der Planzeichnung sind die Darstellungen der 23. FNP- Änderung für das Plangebiet "Shell & DEA Werk Wesseling" enthalten.
Legende
Legende(PDF, 67,86 KB)In der Legende sind die verwendeten Planzeichen zum besseren Verständnis des Bauleitplanes erläutert.
Begründung
Begründung(PDF, 15,96 KB)Durch den Erläuterungsbericht wird die Planung und Abwägung nachvollziehbar dargelegt.
Links
Geo-Server des Rhein-Erft-Kreises(Externer Link)Der Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden.Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.