Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 07.11.2006 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Wesseling - Innenstadt/ Rheinufer" beschlossen (§ 142 (1) und (3) Baugesetzbuch und § 7 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen).
Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 07.11.2006 wird die Sanierung nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 142 (4) Baugesetzbuch und unter Ausschluss der Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch durchgeführt.
Das Sanierungsgebiet "Wesseling - Innenstadt/ Rheinufer" wird begrenzt durch den Rhein, das Shell- Betriebsgelände im Süden, den Rodderweg, die Luziastraße, den Kronenweg, das Betriebsgelände Saint Gobain, die Birkenstraße, den Kreisverkehr Westring/ Poststraße, den Westring, die Kreuzung Konrad- Adenauer- Straße/ Gartenstraße, die Gartenstraße, den Mühlenweg, die Römerstraße, die Kölner Straße und das Degussa- Betriebsgelände im Norden.
Das Sanierungsgebiet ist in dem Übersichtsplan dargestellt; der Übersichtsplan ist Bestandteil der Satzung.
Zentrales Ziel der städtebaulichen Sanierung ist die nachhaltige Attraktivierung und Stärkung des öffentlichen Stadtraumes der Innenstadt und des Rheinufers für alle Bürgerinnen und Bürger Wesselings.
Die Sanierungssatzung wird mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 13.12.2006 rechtsverbindlich.
Plan zur Sanierungssatzung
Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
07.11.2006, Satzungsbeschluss des Rates über die Sanierungssatzung
13.12.2006, Inkrafttreten der Sanierungssatzung gem. § 143 (1) BauGB
Anhänge
Plandarstellung
Sanierungssatzung(PDF, 8,59 KB)SanierungssatzungDer Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 07.11.2006 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Wesseling - Innenstadt/ Rheinufer" beschlossen (§ 142 (1) und (3) Baugesetzbuch und § 7 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen).
Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 07.11.2006 wird die Sanierung nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 142 (4) Baugesetzbuch und unter Ausschluss der Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch durchgeführt.
Die Sanierungssatzung wird mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 13.12.2006 rechtsverbindlich.
Plan zur Sanierungssatzung(PDF, 671,47 KB)Plan zur SanierungssatzungDas Sanierungsgebiet "Wesseling - Innenstadt/ Rheinufer" wird begrenzt durch den Rhein, das Shell- Betriebsgelände im Süden, den Rodderweg, die Luziastraße, den Kronenweg, das Betriebsgelände Saint Gobain, die Birkenstraße, den Kreisverkehr Westring/ Poststraße, den Westring, die Kreuzung Konrad- Adenauer- Straße/ Gartenstraße, die Gartenstraße, den Mühlenweg, die Römerstraße, die Kölner Straße und das Degussa- Betriebsgelände im Norden.
Das Sanierungsgebiet ist in dem Übersichtsplan dargestellt; der Übersichtsplan ist Bestandteil der Satzung.
Zentrales Ziel der städtebaulichen Sanierung ist die nachhaltige Attraktivierung und Stärkung des öffentlichen Stadtraumes der Innenstadt und des Rheinufers für alle Bürgerinnen und Bürger Wesselings.
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