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Bebauungsplan 2/116 Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 3.7.2012 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße" gemäß § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen als Satzung beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2/116 tritt mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 25.7.2012 in Kraft.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Keldenich und wird begrenzt durch die Keldenicher Straße, die Grundstücke Keldenicher Straße Nr. 20- 24, 40- 42 sowie durch Grundstücke am Trierer Weg, an der Düsseldorfer Straße und der Neusser Straße (siehe Kartendarstellung).

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war zum einen erforderlich, da der seit 1968 für das Gebiet verbindliche Bebauungsplan Nr. 2/11 nicht mehr den heutigen Zielen der Stadtentwicklung entspricht. Zum anderen ist damit das erforderliche Planungsrecht für die Realisierung des geplanten Seniorenpflegeheimes geschaffen worden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/116 ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt worden.

Räumlicher Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Planunterlagen