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Bebauungsplan 1/107-02 ehemalige Deponie, 02. Änderung

Im Nordosten des Betriebsgeländes der Firma „Saint Gobain“ befand sich eine Altdeponie, die im Altlastenkataster des Rhein-Erft-Kreises als Ablagerung eingetragen war.  
 
Die Deponie wurde vom Eigentümer der Fläche in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden saniert; die Sanierung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die abgelagerten belasteten Materialien wurden erfasst und ordnungsgemäß entsorgt. Nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten wird das Gelände neu modelliert. Geplant ist, das Geländeniveau an das bestehende Betriebsgelände der Firma „Saint Gobain“ anzugleichen.

Nach der Sanierung soll das ca. 9.400 m² große Gelände zukünftig einer gewerblichen Nutzung dienen. Geplant ist, auf dem Grundstück einen abschirmenden Gebäuderiegel mit einer Höhe von maximal 12 m für Büros und sonstige gewerbliche Nutzungen zu errichten. Durch die Begrenzung der zulässigen Höhe, die geplante Fassadenbegrünung sowie den bestehenden Grünstreifen westlich des Planbereiches soll ein angemessener Übergang zum neuen „Westringquartier“ geschaffen werden. Durch die Anordnung des Gebäuderiegels sollen auch mögliche Schallemissionen aus dem Industrie- und Gewerbegebiet abgeschirmt werden. Die Zufahrt zum Plangebiet soll über das Betriebsgelände der Firma „Saint Gobain“ verlaufen. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgt somit über den Kronenweg.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 für das Plangebiet "ehemalige Deponie" wird das notwendige Planungsrecht für die künftige bauliche Nutzung des Geländes geschaffen.

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 4. April 2017 den Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie" als Satzung beschlossen.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 12. April 2017 wird der Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie" in Kraft treten.

 

 

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Übersichtsplan

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Begründung