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Informelle Planung Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Seveso-III-Richtlinie (StEK 2019)

Die Stadtentwicklung Wesselings ist seit Ende des 19. Jahrhunderts eng mit der Entwicklung der chemischen und petrochemischen Industrie verbunden. Über die Jahrzehnte hinweg ist eine Gemengelage entstanden, die durch ein dichtes Nebeneinander von Industrieanlagen, Wohngebieten und innerstädtischen Bereichen gekennzeichnet ist. Auf Grund der ansässigen Unternehmen kommt dem Chemiestandort Wesseling heute eine bedeutende Rolle in der europäischen Chemieindustrie zu. Die Unternehmen bieten hochqualifizierte Arbeitsplätze, die Nähe zwischen Arbeitsplatz und Wohnort bietet für viele Einwohner Vorteile und spricht für den Wohnstandort Wesseling.

Das dichte Nebeneinander von Industrieanlagen, Wohngebieten und innerstädtischen Bereichen ist jedoch auch mit Nachteilen und Restriktionen verbunden. Die städtebauliche Entwicklung wird durch die Nähe der Industrieanlagen zum einen räumlich eng begrenzt; zum anderen sind bei Planungen und baulichen Entwicklungen im Umfeld der Industriestandorte vielfältige planungs- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen sowie europarechtliche Vorschriften wie die „Seveso-III-Richtlinie“ zu berücksichtigen, die Einfluss auf die zukünftige Stadtentwicklung haben.

Die Unternehmen der Chemie- und Raffinerieindustrie verarbeiten in ihren Betriebsbereichen in Wesseling verschiedene Stoffe, die unter die sogenannte „Seveso-III-Richtlinie“ des Europäischen Parlaments und des Rates fallen. Nach Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten langfristig dem Erfordernis Rechnung zu tragen, dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betriebsbereichen einerseits und schutzbedürftigen Gebieten und Nutzungen i.S.d. Richtlinie andererseits, ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Anforderungen des Artikel 13 in ihren Flächenpolitiken zu berücksichtigen.

Die Bauleitplanung ist das zentrale flächenbezogene Planungsinstrument auf kommunaler Ebene.
Die Stadt Wesseling als Trägerin der Planungshoheit hat sowohl bei der aktuell begonnenen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet als auch bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen für einzelne Plangebiete dafür zu sorgen, dass die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie sachgerecht berücksichtigt und umgesetzt werden.

Um die erforderlichen fachtechnischen Grundlagen zu erhalten, hat die Stadt Wesseling die TÜV Nord Systems GmbH (TÜV Nord) mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Gutachtens für das Stadtgebiet Wesseling unter dem Gesichtspunkt der Seveso-III-Richtlinie beauftragt. Ziel des Gutachtens war die vorausschauende Untersuchung möglicher Konfliktlagen sowie die fachtechnische Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände zu den Betriebsbereichen, die geeignet sind, die von der EU angestrebte langfristige Umsetzung des Art. 13 Seveso-III-Richtlinie innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten.

Auf Grund der historisch gewachsenen Gemengelage zwischen Stadt und Großindustrie betreffen die ermittelten angemessenen Sicherheitsabstände weite Teile des Stadtgebietes (ca. 70 %). Innerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände befinden sich zahlreiche Bestandsnutzungen, die als schutzbedürftige Gebiete und Nutzungen im Sinne der Seveso-III-Richtlinie zu bewerten sind.

In Anbetracht dieser Rahmenbedingungen ist eine tragfähige Stadtentwicklungskonzeption notwendig, um sowohl den langfristigen Anforderungen des Art. 13 Seveso-III-Richtlinie als auch dem Erfordernis zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Entwicklung der Stadt Wesseling als Mittelzentrum und attraktiver Wohnstandort in der Wachstumsregion Köln-Bonn Rechnung zu tragen.

Anwendungsbereich StEK 2019

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Städtebauliches Entwicklungskonzept (Plankarte und Erläuterungstext/Schlussbericht 2019)

FAQ-Liste - Häufig gestellte Fragen zum Konzept

Beschlussvorlagen

Öffentlichkeitsbeteiligungen 2017/2018

Gutachten zur Seveso-III-Richtlinie (TÜV Nord, 2015)